Betriebsgenehmigung für eine Klinik Poliklinik-Genehmigung | Türkisches Gesundheitsministerium , Gesundheitsdirektion der Provinz | Räumlichkeiten, Ausstattung, Sterilisation und Personalausstattung entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Klinik wird inspiziert. | Es werden keine Angaben zu Implantatmarken, den Fähigkeiten des Chirurgen oder der Versorgung ausländischer Patienten gemacht. |
Genehmigung für den Gesundheitstourismus Genehmigungsurkunde für Gesundheitstourismus | Türkisches Gesundheitsministerium | Die Klinik ist gesetzlich berechtigt, internationale Patienten zu behandeln. Hierfür sind Dolmetscher, Patientenakten in einer Fremdsprache sowie ein Beschwerdeverfahren erforderlich. | Es handelt sich nicht um eine Qualitätsbewertung. Es ist eine Berechtigung, keine Note. |
| Zulassung als Zahnarzt | Türkische Zahnärztevereinigung Türk Diş Hekimleri Birliği | Die betreffende Person verfügt über einen fünfjährigen Abschluss in Zahnmedizin und ist in der Türkei zur Ausübung des Berufs zugelassen. | Dies bestätigt keine Spezialisierung auf Implantologie. Bitte erkundigen Sie sich gesondert. |
ISO 9001 / JCI Freiwillige Zertifizierung | Unabhängige Zertifizierungsstellen | Dokumentiertes Qualitätsmanagement und geprüfte Prozesse. Da dies auf freiwilliger Basis erfolgt, signalisiert es eine klare Absicht. | Optional. Eine Abwesenheit führt nicht zum Ausschluss. Eine Anwesenheit ist keine Garantie. |
Qualifikationen im Bereich der Implantologie ITI, ICOI, Hochschulstudiengänge | Internationale Implantologie-Fachverbände | Der Chirurg verfügt über eine über das allgemeine Zahnmedizinstudium hinausgehende Ausbildung im Setzen von Implantaten. | Diese Qualifikationen liegen in der Verantwortung der einzelnen Person, nicht der Praxis. Erkundigen Sie sich, welcher Chirurg über welche Qualifikationen verfügt. |