Zahnimplantate in der Türkei im Vergleich zu Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland übernimmt die Kosten für Zahnimplantate nicht. Sie zahlt einen festen Zuschuss, den „Festzuschuss“, der sich nach der Standardbehandlung für Ihre Diagnose richtet; bei einem fehlenden Zahn ist dies in der Regel eine Brücke oder eine Prothese und nicht ein Implantat. Wenn Sie sich stattdessen für ein Implantat entscheiden, erhalten Sie denselben festen Betrag und müssen die gesamte Differenz selbst tragen. Ein vollständiges Bonusheft, in dem die jährlichen Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren dokumentiert sind, erhöht diesen Zuschuss.
Entscheidend ist, dass der Festzuschuss in der Regel nicht für Behandlungen außerhalb der EU gezahlt wird und die Türkei kein EU-Mitgliedstaat ist; daher sollte ein Patient, der in die Türkei reist, davon ausgehen, dass er von seiner Krankenkasse keine Leistungen erhält, und dies vor einer Entscheidung bei seinem eigenen Versicherer überprüfen. Selbst unter dieser Annahme sind die meisten deutschen Patienten, die sich in İzmir behandeln lassen, immer noch deutlich im Vorteil, da der Zuschuss ohnehin nur einen Bruchteil der Kosten für ein Implantat in Deutschland abdeckt.